Besoldung

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    Entlohnung der Beamten und Personen im öffentlichen Dienst (z.B. Soldaten, Richter etc.). Die Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Beamte sind in Besoldungsgruppen eingeteilt, nach denen das Grundgehalt bemessen wird. Hinzu kommen Zuschläge wie z.B. Familienzuschlag (nach Anzahl der Kinder bemessen), Amtszulagen, Auslandsdienstbezüge.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.