Landesrecht
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Landesrecht ist - im Gegensatz zum Bundesrecht - die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen eines einzelnen Landes (Landtag) in einem föderativ organisierten Staatswesen (etwa die BRD) erlassenen Rechtsnormen sowie das nach Landesrecht fortgeltende Reichsrecht.
Das Landesrecht wird im Kollisionsfalle vom Bundesrecht verdrängt ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Art. 31 GG).
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |