Autonomie

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    das Recht eines Staatswesens auf Selbstbestimmung. Autonomie ist im völkerrechtlichen Sinne nur dann gegeben, wenn die für ein Staatsgebiet gültigen und das Staatsvolk betreffenden Entscheidungen von einer öffentlichen Gewalt (Parlament, Regierung) getroffen und durchgesetzt werden, die keinen anderen Autoritäten untersteht. Innerstaatlich bezeichnet Autonomie die Fähigkeit und Befugnis bestimmter Institutionen und Gruppen zu eigenverantwortlicher Regelung ihrer eigenen Verhältnisse.

    Geschichte:

    Klassische Verwirklichung der Autonomie fand in den antiken griechischen Stadtstaaten statt (Polis). Die Großreiche der Antike dagegen waren Einheitsstaaten mit zentralistischer Verwaltung. Der Lehensstaat des Mittelalters war praktisch autonom gegenüber dem König oder Kaiser als oberster Autorität und gewährte diese Autonomie auch nach unten (z.B. an die landeigenen Städte). Diese Autonomie wich in der Neuzeit dem weiter reichenden, schärfer formulierten Begriff der Souveränität, völkerrechtlich wie innerstaatlich. Von da an bewegten sich die Autonomiebestrebungen im Rahmen des souveränen Staates. Autonomie wurde das Ziel von Landes- oder Reichsteilen, die auf Grund kultureller, sprachlicher oder historisch bedingter Eigenheiten eine Sonderstellung im größeren Verband verlangten.

    Als Staatsprinzip setzte sich die Autonomie z.B. in der Schweizer Eidgenossenschaft durch (Kantone). Heftig umstritten war sie beim Aufkommen des nationalen Gedankens in den Vielvölkerreichen des Ostens: Österreich-Ungarn, Russland und Türkei. Der Autonomiegedanke wirkte in diesen Reichen als Sprengmittel, weil die meisten nationalen Minderheiten mehr als z.B. bloße Kulturautonomie (eigene Schulen usw.) anstrebten und die Autonomie als Vorstufe zur nationalen Unabhängigkeit betrachteten. Ähnlich wirkten der nationale Autonomiegedanke in den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns (Tschechoslowakei, Jugoslawien usw.) und die Autonomiebestrebungen der Völker in den europäischen Kolonialreichen. Andererseits gibt es Beispiele für eine Autonomie, die den Zusammenhalt des Ganzen stärkt (z.B. im Bundesstaat).