Souveränität

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    uneingeschränkte Verfügung über die staatliche Gewalt kraft eigenen Rechts. D.h. innenpolitisch Ausschluss aller konkurrierenden Kräfte vom Anspruch auf die Herrschaft, nach außen unbedingte Unabhängigkeit und Selbstbestimmung (vergleiche auch Hoheitsrechte). In diesem Sinne ist Souveränität das Hauptunterscheidungsmerkmal der modernen Staatenwelt gegenüber den Rechtsvorstellungen des Mittelalters (christliches Naturrecht; Anerkennung von Kaisertum und Papsttum als oberste Autoritäten der Christenheit, Bindung des Herrschers an Traditionen; der Staat noch ein pluralistisches Gemeinwesen durch das Zusammenwirken von Teilgewalten wie Könige und Stände).

    Geschichte

    Praktisch setzte das Streben nach Souveränität schon im späten Mittelalter ein, besonders wirksam in Frankreich (Ablehnung der im Heiligen Römischen Reich verkörperten Universalreichsidee, Kampf gegen die Teilgewalten im Inneren).

    Aus der vollen Auflösung der Einheit des Mittelalters im 16. Jh. ging der moderne souveräne Machtstaat hervor, der im Sinne der von Machiavelli formulierten Staatsräson nach außen und innen Machtpolitik treibt. Erfolgreiche Machtpolitik setzt aber volle Souveränität voraus, die sich praktisch bereits durchzusetzen begann, bevor der Bodin sie theoretisch formulierte. Bei Bodin war der zum Träger der Souveränität erklärte absolute Herrscher (der "Souverän") noch an die göttlichen Gebote gebunden, dieser Vorbehalt entfiel in der Begründung des Absolutismus bei Hobbes, zugleich wurde die Ableitung der herrscherlichen Gewalt von der Einsetzung durch Gott aufgegeben: Nach Hobbes beruht die Souveränität des Herrschers auf der Übertragung durch die Allgemeinheit, die sich damit vor Anarchie zu retten sucht. Die Lehre von der Volkssouveränität tauchte bereits im Mittelalter auf (Marsilius von Padua), ihre Verkündung durch Rousseau im 18. Jh. zerbrach das Ancien regime.

    In Deutschland erlangte die Lehre von der Volkssouveränität erst im 19. Jh. (Vormärz 1848/49) Bedeutung. Bis dahin hatten sich die deutschen Fürsten als "Souveräne" von Kaiser und Reich emanzipiert (praktisch bereits 1648 in Bewahrung ihrer "Libertät" gegen Habsburg; ausdrücklich anerkannt in der deutschen Bundesakte 1815) und im Inneren gegen die widerstrebenden Stände ihre absolute Souveränität "stabilisiert wie einen rocher de bronce" (Bronzefelsen).

    Als völkerrechtlicher Begriff wurde die Souveränität besonders von Althusius und Hugo Grotius auf das (Vernunft-)Naturrecht gegründet. Die eifersüchtige Wahrung der nationalen Souveränität war eine der Hauptursachen für die internationalen Spannungen im 19. Jh. Im 20. Jh. war Souveränität meist Forderung der Kolonialvölker.

    Die Aufgabe von bestimmten Souveränitätsrechten ist Voraussetzung Internationaler Föderationen.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.