Baurecht

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    Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Bauwesen regeln. Rechtsvorschriften können privatrechtlicher und öffentlich- rechtlicher Natur sein. Das öffentliche Baurecht teilt sich ein in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht beschäftigt sich vor allem mit den Vorschriften zum Recht der allgemeinen Bauplanung, der Bodenordnung und der Erschließung. Das Bauordnungsrecht umfasst die Anforderungen an die Sicherheit und die bauliche Ausgestaltung eines Bauvorhabens.

    Das Baurecht gliedert sich in Bundesrecht (Baugesetzbuch) und Landesrecht (Landesbauordnung).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.