Völkerrecht

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    die Gesamtheit der Normen, Gesetze und Verträge, die die internationalen Beziehungen zwischen Staaten bzw. zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern regeln.

    Das Völkerrecht basiert auf Gewohnheitsrecht, Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten und allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die sich historisch entwickelt haben. Die wichtigsten Normen des Völkerrechts entstehen durch Verträge, wie die Menschenrechtskonvention, die Charta der Vereinten Nationen u.a. Entscheidungen der internationalen Gerichte und der Völkerrechtswissenschaft tragen zur Entwicklung anerkannter Grundsätze bei. Im Völkerrecht existiert nicht wie innerhalb eines Staates eine Instanz, welche verbindliche Normen fest- und durchsetzen und Rechtsverletzungen durch Bestrafung ahnden kann.

    Das Völkerrecht zerfällt in Friedensrecht (siehe Frieden), Kriegsrecht und Neutralitätsrecht; daneben unterscheidet man unter anderem das Vertragsrecht, das Recht internationaler Zusammenarbeit und Organisation, Gesandtschafts- und Konsularrecht, die Menschenrechte, das Fremdenrecht, das Seerecht und das Recht der internationalen Gerichtsbarkeit.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.