Jagdrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Befugnis zum Jagen und Hegen wildlebender Tiere und sich diese anzueignen, bezogen auf ein bestimmtes Areal. Mit dem Recht zum Jagen ist die Pflicht, das Wild zu hegen, verbunden (vgl. § 1 Bundesjagdgesetz). Zusätzlich muss ein Jagdschein vorhanden sein.
    1. die Gesamtheit der auf die Jagd bezogenen Rechtsvorschriften (Bundesjagdgesetz).