Jagdrecht
Aus WISSEN-digital.de
- Befugnis zum Jagen und Hegen wildlebender Tiere und sich diese anzueignen, bezogen auf ein bestimmtes Areal. Mit dem Recht zum Jagen ist die Pflicht, das Wild zu hegen, verbunden (vgl. § 1 Bundesjagdgesetz). Zusätzlich muss ein Jagdschein vorhanden sein.
- die Gesamtheit der auf die Jagd bezogenen Rechtsvorschriften (Bundesjagdgesetz).
KALENDERBLATT - 18. Januar
1701 | Preußen wird durch die Krönung Friedrichs I. zum Königreich. |
1793 | König Ludwig XVI. wird zum Tode verurteilt. |
1871 | Krönung des preußischen Königs Wilhelm I. zum deutschen Kaiser. |
MAGAZIN
Afrika - der schwarze Kontinent
Afrika galt lange Zeit als eine Metapher für unerforschte und geheimnisvolle Welten. Wie sieht es bei Ihnen aus: Kennen Sie Afrika?
Jetzt quizzen!