Verordnung
Aus WISSEN-digital.de
behördliche Anordnung als gültige Rechtsnorm; oft in Ergänzung zu und auf der Basis von Gesetzen (Durchführungsverordnung), z.B. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV); von einer Verwaltung (Exekutive) erlassene allgemeine Anordnung.
Man unterscheidet:
- Rechtsverordnung: allgemein verbindliche Anordnung für eine unbestimmte Personenzahl, die Recht setzt und daher nur auf Grund einer vom Gesetzgeber (Legislative) erteilten Ermächtigung erlassen werden kann.
- Verwaltungsverordnung: veraltete Bezeichnung für Verwaltungsvorschrift.
Kalenderblatt - 11. Mai
1926 | Im Rennen um die erste Überfliegung des Nordpols ist das Team Amundsen, Ellsworth und Nobile den Amerikanern Byrd und Bennett um genau 48 Stunden unterlegen. |
1949 | Israel wird in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. |
1949 | Die Sowjets beenden die Berliner Blockade. Um Mitternacht gehen die Schlagbäume wieder hoch. |
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