Gesetze

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    (lateinisch: lex, "Gesetz")

    1. verbindliche Normen, wie sich der Mensch in einem Staat entsprechend der Gesetzgebung zu verhalten hat; die Gesetze sind ohne Ausnahme für alle Bürger verpflichtend. Wer gegen Gesetze verstößt, wird vom Staat zur Rechenschaft gezogen.

    Gesetz im materiellen Sinn ist jede Rechtsnorm; im formellen Sinn jeder Beschluss eines Gesetzgebungsorgans, der ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet ist.

    Moderne Staaten sind in der Regel als Rechtsstaaten Gesetzesstaaten, denn jegliche staatliche Gewalt sowie die Beziehungen der Staatsbürger zum Staat und untereinander basieren auf Gesetzen. Das wichtigste Dokument eines Staates ist die Verfassung (in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz), denn es dürfen keine Gesetze im Widerspruch zu ihr erlassen werden. In Demokratien werden die Gesetze formal vom Willen der Mehrheit, d.h. durch die Mehrheit der Abgeordneten in der Legislative, bestimmt, die somit die politische Willensbildung des Volkes vertritt.

    1. wissenschaftlich allgemein gültige Regeln, auch Sätze (Naturgesetze); werden oft von bestimmten Voraussetzungen ausgehend erarbeitet. Ein mathematisches Grundgesetz heißt Axiom.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.