Gesetze

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    (lateinisch: lex, "Gesetz")

    1. verbindliche Normen, wie sich der Mensch in einem Staat entsprechend der Gesetzgebung zu verhalten hat; die Gesetze sind ohne Ausnahme für alle Bürger verpflichtend. Wer gegen Gesetze verstößt, wird vom Staat zur Rechenschaft gezogen.

    Gesetz im materiellen Sinn ist jede Rechtsnorm; im formellen Sinn jeder Beschluss eines Gesetzgebungsorgans, der ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet ist.

    Moderne Staaten sind in der Regel als Rechtsstaaten Gesetzesstaaten, denn jegliche staatliche Gewalt sowie die Beziehungen der Staatsbürger zum Staat und untereinander basieren auf Gesetzen. Das wichtigste Dokument eines Staates ist die Verfassung (in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz), denn es dürfen keine Gesetze im Widerspruch zu ihr erlassen werden. In Demokratien werden die Gesetze formal vom Willen der Mehrheit, d.h. durch die Mehrheit der Abgeordneten in der Legislative, bestimmt, die somit die politische Willensbildung des Volkes vertritt.

    1. wissenschaftlich allgemein gültige Regeln, auch Sätze (Naturgesetze); werden oft von bestimmten Voraussetzungen ausgehend erarbeitet. Ein mathematisches Grundgesetz heißt Axiom.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.