Strafrecht

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    1. subjektives Strafrecht: Berechtigung zur Strafverfolgung; liegt im Rechtsstaat ausschließlich beim Staat.
    1. objektives Strafrecht: Teilgebiet des öffentlichen Rechts; die Gesamtheit aller auf dem Grundgesetz basierenden Rechtsnormen, die sich mit der Definition (Grundsatz: nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz), der Verfolgung und dem Strafmaß von und bei Rechtsbrüchen befassen. Zentraler Gesetzestext ist in Deutschland das Strafgesetzbuch, das aus dem Jahr 1871 stammt. Gesellschaftliche Änderungen und Reformbemühungen haben den ursprünglichen Textlaut mit über 100 eingebrachten Novellen entscheidend verändert, so wich die frühere Einteilung der Freiheitsstrafe in Zuchthaus, Gefängnis und Haft der allgemeinen Freiheitsstrafe, nicht mehr strafbar ist die Homosexualität unter nicht Minderjährigen oder der Ehebruch. Neue strafrechtlich belangbare Bereiche sind hinzugekommen, so z.B. die Bestrafung von Wirtschaftskriminalität oder von Verschmutzung der Umwelt. Des Weiteren gibt es Gesetze zu Spezialgebieten, z.B. Wehrstrafrecht (Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Rechtsbrüchen und deren Verfolgung im Bereich der Armee befasst).

    Eine Unterteilung des Strafrechts ist möglich in formelles und materielles Strafrecht, wobei das formelle Strafrecht (Strafprozessrecht) den Ablauf des Strafverfahrens regelt und das materielle die Voraussetzungen der Strafbarkeit und ihre Rechtsfolgen. Das materielle Strafrecht findet sich v.a. im StGB, das in seinem allgemeine Teil die für alle Straftaten geltenden Grundsätze (wie die Strafbarkeit des Versuchs, § 23 StGB) aufstellt und in seinem besonderen Teil die einzelnen Straftaten (Delikte) und deren Rechtsfolgen normiert. Daneben bestehen noch einige Nebengesetze, die ebenfalls Straftatbestände enthalten, wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz, die Steuergesetze, das Aktiengesetz usw.

    Das deutsche Strafrecht ist so genanntes Tatstrafrecht, d.h. es bestraft bestimmte Handlungen und nicht wie das so genannte Täterstrafrecht eine kriminelle Wesensart des Täters. Die Persönlichkeit des Täters spielt hier nur für die Festlegung der Straffolgen eine Rolle.

    Die möglichen Straftaten werden unterteilt in Verbrechen (Straffolge von einem Jahr und mehr) und Vergehen (geringere Straffolge oder Geldstrafe).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.