Freiheitsstrafe

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    Strafe durch Entzug der persönlichen Freiheit nach dem StGB; seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz von 1969 die einzige Strafe an der Freiheit. Die Freiheitsstrafe vereinigt heute die früheren Strafarten wie Zuchthaus, Haft und Gefängnis. Das Maß der Freiheitsstrafe reicht von lebenslang (bei Mord) bis zu mindestens 1 Monat; das Höchstmaß der derzeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre; die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts heißt Jugendstrafe.

    Siehe auch Haft.

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