Delikt
Aus WISSEN-digital.de
- nach dem Strafrecht eine mit Strafe bedrohte Handlung; z.B. Unterlassungsdelikt (z.B. § 323c Strafgesetzbuch, unterlassene Hilfeleistung), Tätigkeitsdelikt (z.B. § 154 Strafgesetzbuch, Meineid), Erfolgsdelikt (§§ 212, 224, 263 Strafgesetzbuch, Totschlag, Körperverletzung, Betrug), Gefährdungsdelikte (§ 306 Strafgesetzbuch; Brandstiftung).
- nach dem Bürgerlichen Recht eine unerlaubte Handlung, die zu Schadensersatz verpflichtet.
Kalenderblatt - 17. März
1810 | Uraufführung des Schauspiels "Das Käthchen von Heilbronn" von Heinrich von Kleist. |
1939 | Der englische Premierminister Chamberlain verkündet nach dem Einmarsch Hitlers in die "Resttschechei" das Ende der Appeasement-Politik. |
1948 | In Brüssel unterzeichnen die Außenminister Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbritanniens einen Verteidigungspakt. |
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