Delikt

    Aus WISSEN-digital.de

    1. nach dem Strafrecht eine mit Strafe bedrohte Handlung; z.B. Unterlassungsdelikt (z.B. § 323c Strafgesetzbuch, unterlassene Hilfeleistung), Tätigkeitsdelikt (z.B. § 154 Strafgesetzbuch, Meineid), Erfolgsdelikt (§§ 212, 224, 263 Strafgesetzbuch, Totschlag, Körperverletzung, Betrug), Gefährdungsdelikte (§ 306 Strafgesetzbuch; Brandstiftung).
    1. nach dem Bürgerlichen Recht eine unerlaubte Handlung, die zu Schadensersatz verpflichtet.

    Kalenderblatt - 17. März

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