Delikt

    Aus WISSEN-digital.de

    1. nach dem Strafrecht eine mit Strafe bedrohte Handlung; z.B. Unterlassungsdelikt (z.B. § 323c Strafgesetzbuch, unterlassene Hilfeleistung), Tätigkeitsdelikt (z.B. § 154 Strafgesetzbuch, Meineid), Erfolgsdelikt (§§ 212, 224, 263 Strafgesetzbuch, Totschlag, Körperverletzung, Betrug), Gefährdungsdelikte (§ 306 Strafgesetzbuch; Brandstiftung).
    1. nach dem Bürgerlichen Recht eine unerlaubte Handlung, die zu Schadensersatz verpflichtet.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.