Verbrechen
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eine strafbare Handlung; in Deutschland im engen Sinn eine gemäß § 12 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bewehrte Straftat. Zu den Verbrechen gehören beispielsweise Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub usw. Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar (vgl. § 23 Abs. 1 StGB).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |