Verbrechen

    Aus WISSEN-digital.de

    eine strafbare Handlung; in Deutschland im engen Sinn eine gemäß § 12 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bewehrte Straftat. Zu den Verbrechen gehören beispielsweise Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub usw. Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar (vgl. § 23 Abs. 1 StGB).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.