Parlament

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    (griechisch-lateinisch)


    1. vom Volk gewählte Vertretung als Grundlage demokratisch regierter Staaten. Nach dem deutschen Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das durch das Parlament vertreten wird. Parlamenten kommt im Wesentlichen die Funktion des Gesetzgebers (Legislative) zu (Gewaltenteilung). Sie können aus ein oder zwei Kammern bestehen, wobei Vertreter einer Kammer vom Volk gewählt werden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird Bundestag, das der Länder Landtag (in Hamburg und Bremen Bürgerschaft) und die Vertretung der Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtrat genannt. Die Vollversammlung des Parlaments nennt man Plenum. Parlamente können parlamentarische Untersuchungsausschüsse als sachgebundene Abordnung zur Klärung bestimmter Fragen bilden. Erste Parlamente entstanden in England (13. Jh.) und in Frankreich als Versammlung der Stände. In Frankreich ist seit der Französischen Revolution die Nationalversammlung das Parlament.
    1. Sitzungsgebäude der Volksvertreter.

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    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.