Festplatte

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    auch: Festplattenlaufwerk;


    magnetisches Speichermedium eines Computers zur Speicherung größerer Datenmengen. Sie besteht aus mehreren (meist 2 ... 4) konzentrisch übereinander angeordneten runden Aluminiumplatten, die beidseitig mit einem magnetisierbaren Material beschichtet sind. Mehrere Schreib-/Leseköpfe greifen auf diese Magnetplatten zu und lesen die darauf enthaltenen digitalen Informationen ein. Der in einem vor Staub und Feuchtigkeit schützenden Gehäuse untergebrachte Festplattenstapel rotiert mit einer Geschwindigkeit von etwa 4 800 bis 15 000 U/min. Zu beachten ist, dass zunehmende Umdrehungsgeschwindigkeiten zwar zur Verringerung der Zugriffszeit aber auch zu erhöhter Wärmebildung und Geräuschverursachung führen. Die Zugriffszeit einer Festplatte (von etwa 25 ms bis unter 8 ms) ist deutlich niedriger als die Zugriffszeit von Disketten (durchschnittlich 100 ms) oder CD-ROM-Laufwerken (etwa 100 ms). Moderne Festplatten verfügen über Speicherkapazitäten von bis zu etwa 160 GByte. Die Standardgröße für PCs (in Desktop- und Towerausführung) beträgt ca. 30-80 GByte, für mobile Computer (z.B. Notebooks oder Laptops) ca. 20-30 GByte.

    Festplatten werden des Weiteren auch nach ihrer Baugröße (5 ¼ Zoll, 3 ½ Zoll oder 2 Zoll) sowie nach der Art des Festplatten-Controllers unterschieden. Der Controller bestimmt die Ansteuerung des Festplattensystems und die Datenübertragung zum Prozessor. Übliche Ansteuer- und Datenübertragungsverfahren sind dabei IDE, EIDE, ST-506/ST-412 (ein Controller der Firma Seagate), Ultra-DMA bzw. Ultra-ATA (siehe unter ATA) und SCSI.

    Um die Leistungsfähigkeit der Festplatte zu erhalten - d.h. minimale Zugriffszeit auf die Daten -, sollte sie in regelmäßigen Abständen defragmentiert werden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.