Zeichnungsfrist

    Aus WISSEN-digital.de

    Als Zeichnungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem im Rahmen einer Emission neu auf den Markt gekommene Wertpapiere – zum Beispiel Aktien oder Anleihen – von Investoren gezeichnet werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind die betreffenden Wertpapiere im Regelfall nur noch über die Börse handelbar.

    Innerhalb der Zeichnungsfrist werden die Kaufwünsche aller Investoren in einem sogenannten Orderbuch gesammelt. Ist die Nachfrage höher als das Angebot an betreffendem Wertpapier, wird von einer Überzeichnung gesprochen. In der Praxis kommt es in diesem Fall im Regelfall zu einer vorzeitigen Beendigung der Zeichnungsfrist durch den Emittenten.

    In Bezug auf Aktien liegt der klassische Fall einer Emission im Rahmen des Börsengangs eines Unternehmens vor. Die in diesem Zusammenhang angebotenen sogenannten jungen Aktien können von interessierten Investoren innerhalb der veröffentlichten Zeichnungsfrist gezeichnet werden.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.