Umlaufvermögen

    Aus WISSEN-digital.de

    Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:

    1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)

    2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

    3. Wertpapiere;

    4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.

    Ggs. zu: Anlagevermögen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.