Handelsgesetzbuch
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Abk.: HGB;
Gesetzbuch, das die Gesetze des Handelsrechts beinhaltet. Das Handelsgesetzbuch wurde erstmals 1897 herausgegeben und seitdem mehrfach modifiziert. Es ist das wichtigste Gesetzbuch des Handelsrechtes und wird in fünf Bücher unterteilt.
Das Handelsgesetzbuch regelt u.a. den Status der Kaufleute, Handelsfirmen, Handlungsgehilfen, Prokuristen, Handelsvertreter und Handelsmakler ("Handelsstand"). Des Weiteren beinhaltet es Bestimmungen über Handelsgesellschaften (z.B. offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und stille Gesellschaft), zu den Handelsbüchern, über verschiedene Handelsgeschäfte bzw. Handelsverträge (z.B. den Handelskauf, das Kommissions-, das Speditions- und das Frachtgeschäft).
Kalenderblatt - 25. April
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1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |