Personengesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
Privatwirtschaftliche, erwerbsorientierte Unternehmen werden in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt. Sie unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Haftungsbedingungen z.B. im Konkursfall.
Personengesellschaften sind solche Unternehmen, bei denen auf Grund der gewählten Rechtsform der oder die Geschäftsinhaber/Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften. Solche Rechtsformen sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Einzelunternehmung, Kommanditgesellschaft (KG), Stille Gesellschaft. Es handelt sich hier meist um kleinere Unternehmen.
Außerdem existieren für Personengesellschaften teilweise andere Steuer-, Bilanzierungs- und Publizitätsvorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) als für Kapitalgesellschaften.
Kalenderblatt - 26. April
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1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |