Offene Handelsgesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: OHG;
privatrechtliche Personengesellschaft zur Betreibung eines Handelsgewerbes, bei der jeder Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Privatvermögen haftet; definiert in den §§ 105 bis 160 des Handelsgesetzbuches (HGB); eine offene Handelsgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Kalenderblatt - 14. September
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| 1812 | Napoleon I. nimmt mit seiner "Grande Armée" Moskau ein. |
| 1930 | Bei den Reichstagswahlen kommt es zum "Erdrutsch": Die Zahl der Mandate der NSDAP erhöht sich von zwölf auf 107. |
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