Offene Handelsgesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: OHG;
privatrechtliche Personengesellschaft zur Betreibung eines Handelsgewerbes, bei der jeder Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Privatvermögen haftet; definiert in den §§ 105 bis 160 des Handelsgesetzbuches (HGB); eine offene Handelsgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Kalenderblatt - 19. März
1921 | Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag. |
1953 | Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt. |
1956 | Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden. |