Offene Handelsgesellschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: OHG;

    privatrechtliche Personengesellschaft zur Betreibung eines Handelsgewerbes, bei der jeder Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Privatvermögen haftet; definiert in den §§ 105 bis 160 des Handelsgesetzbuches (HGB); eine offene Handelsgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.