Konkurs

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    Bei Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eines Unternehmens wird auf Beantragung des betreffenden Unternehmens hin das Konkursverfahren beim Konkursgericht eingeleitet. Voraussetzung ist die tatsächliche oder (wenn das Unternehmen selbst den Antrag stellt) drohende Insolvenz; Zahlungen werden eingestellt. Durch ein außergerichtliches Übereinkommen der Gläubiger mit dem Unternehmen (Vergleich) kann ein Konkursverfahren verhindert werden. Beim Konkursverfahren wird das gesamte Vermögen des Unternehmens zur (teilweisen) Befriedigung der Gläubiger verwendet. Das geht meist mit einer Zerschlagung des Unternehmens einher, d.h. alle Wertgegenstände werden einzeln verkauft, die Unternehmenstätigkeit wird nicht fortgeführt. Das Konkursverfahren wird durch den Konkursverwalter abgewickelt.

    Kalenderblatt - 26. April

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