Hausfriedensbruch
Aus WISSEN-digital.de
illegales Eindringen in fremde Wohnungen, Häuser oder Grundstücke sowie der Aufenthalt darin ohne Erlaubnis; auf Antrag des Wohnungsinhabers erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung nach §§ 123 ff. StGB.
Hausfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Nach § 124 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich mit anderen zusammenrottet, in der Absicht, gemeinsam in fremdes Besitztum einzudringen.
Kalenderblatt - 11. Mai
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