Geldstrafe

    Aus WISSEN-digital.de

    die mildeste ordentliche Hauptstrafe des Strafgesetzbuches; wird durch Gericht als Vermögensstrafe verhängt. Nicht einzutreibende Geldstrafen werden durch Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt.

    Geldstrafe wird nach Tagessätzen (5 bis 360) verhängt. Die Höhe der Geldstrafe wird durch das Gericht festgelegt unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, in der Regel ist das Nettoeinkommen ausschlaggebend.