Versailler Vertrag

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    Allgemeines

    Der Versailler Vertrag ist ein Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den 27 alliierten und assoziierten Nationen zur Beendigung des Ersten Weltkrieges. Er wurde am 28. Juni 1919 unterzeichnet und trat am 10. Januar 1920 in Kraft. Die USA ratifizierten den Vertrag nicht, sie schlossen 1921 einen gesonderten Friedensvertrag mit Deutschland, der jedoch die wesentlichen Bestimmungen des Versailler Vertrages übernahm. Die Völkerbundsatzung wurde dem Vertrag vorangestellt, Deutschland wurde allerdings noch nicht in den Völkerbund aufgenommen. An den Verhandlungen über den Vertragstext waren deutsche Vertreter nicht beteiligt, die deutsche Regierung hatte nur die Möglichkeit, den Vertrag als Ganzes zu ratifizieren.

    Territoriale Bestimmungen

    Eupen und Malmédy fielen an Belgien, Elsass-Lothringen an Frankreich; das Saargebiet wurde 15 Jahre lang vom Völkerbund verwaltet, Frankreich erhielt die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung. Danach sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit der Region entscheiden. Die Provinzen Posen und Westpreußen fielen bis auf geringe Teile an Polen, Danzig wurde zur Freien Stadt unter dem Schutz des Völkerbundes; Ostpreußen, das das Memelgebiet verlor (unter alliierter Verwaltung), wurde durch den Polnischen Korridor vom Deutschen Reich abgetrennt. Für Oberschlesien und die südlichen Teile Ostpreußens (Masuren) wurden Volksabstimmungen angesetzt, dadurch kam auch das südöstliche Oberschlesien zu Polen. Die Tschechoslowakei erhielt das Hutschiner Ländchen, Dänemark nach einer Volksabstimmung Nordschleswig. Das Deutsche Reich verlor sämtliche Kolonien als Mandatsgebiete an den Völkerbund. Der im November 1918 erklärte Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde untersagt. Die großen Ströme wurden internationalisiert.

    Entwaffnung und Entmilitarisierung

    Die allgemeine Wehrpflicht wurde abgeschafft und die deutschen Streitkräfte auf ein Berufsheer von 100 000 Mann reduziert, die Kriegsmarine auf 15 000 Mann, die Unterhaltung einer Luftwaffe verboten. Der Besitz schwerer Artillerie, größerer Schlachtschiffe, Unterseeboote etc. waren der Reichswehr untersagt. Das linke Rheinufer (mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz rechts des Rheins) wurde von den Alliierten besetzt, die dort bis zu 15 Jahre stationiert sein sollten. Rechts des Rheins wurde ein 50 Kilometer breiter Gebietsstreifen entmilitarisiert (Rheinlandbesetzung).

    Reparationen und Kriegsschuld

    Grundlage für die Forderung nach Reparationen war die Frage der Kriegsschuld: Das Deutsche Reich und seine Verbündeten wurden zu Alleinschuldigen am Ausbruch des Ersten Weltkriegs erklärt. Die Höhe der Reparationen wurde noch nicht im Versailler Vertrag, sondern erst 1921 im Londoner Ultimatum sowie später im Dawesplan und im Youngplan festgelegt. An Sachleistungen musste Deutschland unter anderem die Handelsflotte ausliefern. Deutsches Privatvermögen im Ausland wurde enteignet.

    Folgen


    Aufgrund dieser Bestimmungen wurde der auf der Pariser Friedenskonferenz ausgearbeitete Vertrag von den Deutschen als Diktat der Siegermächte empfunden. Die Erklärung der Alleinschuld Deutschlands am Krieg (Kriegsschuldfrage), die Grenzziehung im deutschen Osten, die teilweise Verletzung des Selbstbestimmungsrechts bei der Grenzregelung, die Besetzung des Rheinlands, vor allem aber die Höhe der Reparationsforderungen waren entscheidend für die Ablehnung des Versailler Vertrags durch große Teile der deutschen Öffentlichkeit. So wurde die Revision wesentlicher Vertragsbestimmungen zum dominierenden Ziel deutscher Außenpolitik während der Weimarer Republik, die Attacken gegen die Erfüllungspolitiker, die auf einen Ausgleich mit den Alliierten setzten, zum wichtigen Bestandteil rechter Agitation gegen die Anhänger der Republik. Insgesamt stellte der Versailler Vertrag eine schwere Belastung für die noch wenig gefestigte Weimarer Republik dar.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.