Streik

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    auch: Ausstand;

    Arbeitskampfmaßnahme. Streik bezeichnet eine geschlossene, verabredete Arbeitsniederlegung oder Leistungsverweigerung (Bummelstreik, Dienst nach Vorschrift) mit dem Ziel, vom Arbeitgeber verbesserte Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitsentgelte zu erlangen oder eine politische Forderung durchzusetzen. In Deutschland ist der Streik auf Grund des Widerstandsrechtes (Grundgesetz) erlaubt. Er muss allerdings durch eine Gewerkschaft organisiert sein, darf die Friedenspflicht nicht verletzen und das Opfer nicht übermäßig schädigen. So genannte wilde Streiks, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, sind unzulässig. Während den Verhandlungen mit Arbeitgebern zur Herbeiführung einer gütlichen Lösung sind lediglich Warnstreiks von ca. zwei Stunden zulässig. Während des Streiks ruhen alle Arbeitsverhältnisse des Arbeitnehmers, er hat also weder Anspruch auf Lohn noch auf Arbeitslosengeld. Gewerkschaftsmitglieder erhalten jedoch eine Streikunterstützung von der Gewerkschaft.

    Eine Sonderform stellt der Generalstreik dar, der sich über alle Branchen einer Region erstreckt.

    In der Bundesrepublik Deutschland ist das Streikrecht im Grundgesetz verankert, in der EG in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989).

    Geschichte

    In bescheidenem Rahmen bereits im Mittelalter von der Gesellenbewegung innerhalb der Zunftverfassung angewandt; einzelne Meister oder die Zunft einer ganzen Stadt wurden von den wandernden Gesellen (mitunter jahrelang) boykottiert. Der moderne Massenstreik setzt die Auflösung des patriarchalischen Arbeitsverhältnisses, den freien Lohnvertrag, die räumliche Konzentration der Arbeiter in der Fabrik sowie Planung und Organisation (Gewerkschaften) voraus. Da diese Voraussetzungen früher fehlten, waren die ersten großen Streiks (1831 Erhebung der Seidenweber von Lyon; 1838/39 in England Streik der Chartisten; 1848/49 Teilstreik in Deutschland) Misserfolge. Die erste große und teilweise erfolgreiche Streikwelle in Deutschland fand während der Gründerzeit (besonders im Baugewerbe) statt, eine zweite Welle folgte in den 1880er Jahren, Höhepunkt war schließlich der Ausstand von über 100 000 Bergarbeitern 1889. Im gleichen Jahr begann auch der Kampf um den Achtstundentag, auf den die Unternehmer mit Gegenmaßnahmen reagierten: Aussperrungen, ursprünglich auch das Anlegen "schwarzer" Listen streikender Arbeiter (die entlassen und in keinem anderen Betrieb eingestellt wurden); danach Regelung und (nach dem Ersten Weltkrieg) verfassungsmäßige Garantie des Streikrechts; Ausbildung des Tarif- und Schlichtungswesens (Tarifverträge gegen befristeten Verzicht auf Streik erstmals 1873 im Buchdruckergewerbe, zunächst von den Gewerkschaften bekämpft, seit 1899 als Streik-Abschluss akzeptiert).

    1923 folgte die Einführung der Schiedsverfahrensordnung, nach der Schiedssprüche für beide Seiten verbindlich waren. Etwa seit der Jahrhundertwende hatten Streiks auch politische Ziele wie z.B. der Generalstreik in Russland 1905 (Revolution), der Munitionsarbeiterstreik in Deutschland 1917 (gegen die Fortsetzung des Krieges) oder der Generalstreik 1920 gegen den Kapp-Putsch.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.