Widerstandsrecht

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    in Religion, Humanismus oder Verfassung (Grundgesetz) begründetes Recht zum Widerstand gegen äußerstes, die Verfassung ignorierendes, anders nicht zu behebendes staatliches Unrecht.

    Das Widerstandsrecht wird nicht zur Überwindung, sondern zum Schutz der bestehenden Ordnung in Anspruch genommen. Im germanischen Recht durfte der ungerechte Herrscher abgesetzt werden; im Christentum wurde das Widerstandsrecht zur sittlichen Widerstandspflicht, wenn der König seine von Gott verliehenen Pflichten verletzte. Der Ständestaat (in der Magna Charta von 1215 fixiert) begründete das Widerstandsrecht vertragsrechtlich mit dem Bruch des Staatsvertrages. Die Reformatoren hatten zum Widerstandsrecht verschiedene Positionen: Calvin, Melanchthon, Zwingli akzeptierten das Widerstandsrecht in engen Grenzen, Luther lehnte es bis auf wenige Ausnahmen ab. Die absolutistische Staatsauffassung verbot jedes Widerstandsrecht, während die Lehre von Gesellschaftsvertrag und Volkssouveränität (Montesquieu, J.J. Rousseau) das Widerstandsrecht fortentwickelte; mit der amerikanischen und französischen Revolution entfaltete sich das Widerstandsrecht in der Bewegung für Grund- und Menschenrechte. Im 20. Jh. erlangte das Widerstandsrecht durch den faschistischen Unrechtsstaat und andere totalitäre Staatsformen neue politische Aktualität. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 20 Abs. 4 das Widerstandsrecht als unveränderbares Grundrecht gegen denjenigen festgeschrieben, der die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik beseitigt.

    Kalenderblatt - 17. April

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    1521 Martin Luther erscheint vor dem Wormser Reichstag.
    1941 Jugoslawien kapituliert im Krieg gegen deutsche, italienische und ungarische Truppen.