Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: GmbH;
Handelsgesellschaft, die zur Klasse der Kapitalgesellschaften gehört. Bei dieser Rechtsform ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesetzlich geregelt durch das GmbH-Gesetz. Kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form. Die Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Mindest-Stammkapital: 25 000 Euro, von denen 50 Prozent bei Gründung eingezahlt sein müssen. Mindesteinlage jedes Gesellschafters: mindestens 100 Euro. Gründung durch öffentliche Urkunde und Handelsregistereintrag. Organe sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung; ein Aufsichtsrat ist möglich. Diese Rechtsform existiert seit 1892 und hat seither stark an Bedeutung gewonnen. 1992 existierten in Deutschland ca. 430 000 GmbHs. Durch die Haftungsbeschränkung ist es relativ einfach, Eigenkapital zu bekommen (Gesellschafter); es ist allerdings schwieriger, Fremdkapital zu bekommen, da die Kreditwürdigkeit gering ist.
Kalenderblatt - 19. August
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| 1936 | In Moskau beginnen die ersten Schauprozesse gegen die antistalinistische Opposition. |
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