Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: GmbH;

    Handelsgesellschaft, die zur Klasse der Kapitalgesellschaften gehört. Bei dieser Rechtsform ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesetzlich geregelt durch das GmbH-Gesetz. Kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form. Die Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Mindest-Stammkapital: 25 000 Euro, von denen 50 Prozent bei Gründung eingezahlt sein müssen. Mindesteinlage jedes Gesellschafters: mindestens 100 Euro. Gründung durch öffentliche Urkunde und Handelsregistereintrag. Organe sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung; ein Aufsichtsrat ist möglich. Diese Rechtsform existiert seit 1892 und hat seither stark an Bedeutung gewonnen. 1992 existierten in Deutschland ca. 430 000 GmbHs. Durch die Haftungsbeschränkung ist es relativ einfach, Eigenkapital zu bekommen (Gesellschafter); es ist allerdings schwieriger, Fremdkapital zu bekommen, da die Kreditwürdigkeit gering ist.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.