Vermögen

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    1. allgemein: gesamter in Geld bewertbarer Besitz einer Person (Privatvermögen), eines Unternehmens oder einer öffentlichen Körperschaft (öffentliches Vermögen).
    1. betriebswirtschaftlich: Vermögen wird auf die Aktivseite der Bilanz geschrieben.

    Es gliedert sich in:

    1. Anlagevermögen: dazu gehören:

    a) immaterielle Vermögensgegenstände, z.B. Rechte, Patente;

    b) Sachanlagen, z.B. Maschinen, Gebäude;

    c) Finanzanlagen, z.B. langfristige Wertpapiere;

    2. Umlaufvermögen: dazu gehören:

    a) Vorräte, z.B. Lagerbestände;

    b) Forderungen;

    c) Wertpapiere (kurzfristig);

    d) Kassenbestand, Schecks, Bankguthaben (kurzfristig verfügbar).

    Siehe auch Kapital.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.