Vermögen
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- allgemein: gesamter in Geld bewertbarer Besitz einer Person (Privatvermögen), eines Unternehmens oder einer öffentlichen Körperschaft (öffentliches Vermögen).
- betriebswirtschaftlich: Vermögen wird auf die Aktivseite der Bilanz geschrieben.
Es gliedert sich in:
1. Anlagevermögen: dazu gehören:
a) immaterielle Vermögensgegenstände, z.B. Rechte, Patente;
b) Sachanlagen, z.B. Maschinen, Gebäude;
c) Finanzanlagen, z.B. langfristige Wertpapiere;
2. Umlaufvermögen: dazu gehören:
a) Vorräte, z.B. Lagerbestände;
b) Forderungen;
c) Wertpapiere (kurzfristig);
d) Kassenbestand, Schecks, Bankguthaben (kurzfristig verfügbar).
Siehe auch Kapital.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |