Anlagevermögen
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ist Teil der Aktivseite der Bilanz und dokumentiert, wie das Kapital investiert wurde. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die für die dauerhafte Nutzung im Betrieb gedacht sind (nicht zum Verkauf). Es ist laut Handelsgesetzbuch gegliedert in:
1. Sachvermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen;
2. immaterielles Anlagevermögen, z.B. Konzessionen, Lizenzen;
3. Finanzanlagen, z.B. Beteiligungen.
Der Verbrauch (wertlich) des Anlagevermögens wird durch die Abschreibungen dokumentiert.
Ggs. Umlaufvermögen
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
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