Umlaufvermögen
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Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |