Bilanz (Wirtschaft)

    Aus WISSEN-digital.de

    (italienisch: bilancia, "Waage")

    Teil des Jahresabschlusses. Vergleich der Konten eines Geschäftsunternehmens, nämlich der Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) auf der einen Seite und der Passiva (Herkunft der Geldmittel: v.a. Schulden, Verbindlichkeiten) auf der anderen Seite zu einem bestimmten Stichtag. Es handelt sich hier im Gegensatz zur Gewinn- und Verlustrechnung um einen Bestandsgrößenvergleich. Die Bilanz muss nach dem Gesetz zum Jahresende entsprechend für Buchführung und Bestandsaufnahme (Inventur, z.B. von Lagerbeständen) erstellt werden. Durch den Vergleich der Aktiva und Passiva wird der Saldo ermittelt und damit die Höhe von Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Der Zuwachs des Eigenkapitals im Vergleich zum vorherigen Jahr ist der Jahresüberschuss. Rechtliche Grundlage der Bilanzierung sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Handelsgesetzbuch. Man teilt die Bilanzrechnung in drei Schritte:

    1. Ansatz: Welche Aktiva/Passiva gehören in die Bilanz?
    1. Zuordnung: Zu welchem Posten in der Bilanz gehören die Aktiva/Passiva?
    1. Bewertung: Mit welchem Geldwert gebe ich die Aktiva an (bei Anlagevermögen z.B. der Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungswert)?

    Die Bilanzrechnung ist Teil des externen Rechnungswesens, welches zum betrieblichen Rechnungswesen gehört. Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe haben die Bilanz mit einem Anhang und einem Bericht zu versehen, der die Methodenwahl (z.B. Abschreibungsmethode) angibt und die Bilanz erläutert.