Besitz

    Aus WISSEN-digital.de

    Im Sinne des §§ 854 Bürgerliches Gesetzbuch ist Besitz die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Unterschieden werden unmittelbarer und mittelbarer Besitz. Unmittelbarer Besitz steht demjenigen zu, der rein tatsächlich die Sache innehat und die tatsächliche Sachherrschaft ausüben kann. Er hat eine direkte Beziehung zur Sache. Dabei ist nicht wichtig, ob der Besitzer auch ein Recht zum Besitz hat. Z.B. ist der Mieter, ohne Eigentümer zu sein, unmittelbarer Besitzer der Wohnung, weil er die Wohnung tatsächlich beherrscht.

    Im Gegensatz dazu kann der mittelbare Besitzer nicht direkt auf die Sache zugreifen. Z.B. ist der Mieter der Wohnung unmittelbarer Besitzer, während der Vermieter mittelbarer Besitzer ist.

    Der Besitz ist in den §§ 854 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.