Patent

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    1. ein gewerbliches Schutzrecht, das einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom deutschen Patentamt erteilt wird; es ist auf 20 Jahre beschränkt (vgl. § 16 Patentgesetz) und berechtigt den Inhaber als Einzigen, den Gegenstand seiner Erfindung herzustellen, zu vertreiben und gegebenenfalls eine Lizenz darauf zu erteilen (vgl. § 9 ff. PatG).
    1. eine Urkunde bei der Erlangung eines Berufsgrads, unter anderem in der Seefahrt das Kapitänspatent.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.