Forderung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Anspruch.
    1. der dem Gläubiger gegen einen Schuldner auf Grund eines Schuldverhältnisses zustehende Anspruch auf eine Leistung, die sowohl ein Tun als auch ein Lassen sein kann. Eine Forderung ist vererblich, kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden.

    Im weiteren Sinne bezeichnen Forderungen auch die Ansprüche an einen Geschäftspartner, die z.B. aus einer Warenlieferung resultieren (Außenstände); sie heißen in der KontokorrentbuchhaltungDebitoren. Forderungen werden in der Bilanz immer mit den Anschaffungskosten angegeben. Im Gegensatz zu Gütern können Forderungen ohne den Einsatz von Produktionsfaktoren entstehen.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.