Finanzverwaltung
Aus WISSEN-digital.de
Behörde, die für die Einnahme (Steuern), Verwaltung und Ausgabe der öffentlichen Finanzen verantwortlich ist. Die Gliederung der Finanzverwaltung ist durch das Finanzverwaltungsgesetz vom 6.09.1950 geregelt. In Deutschland ist die Finanzverwaltung gegliedert in:
1. Bundesfinanzbehörden: zuständig für Zölle, Finanzmonopole, Teile der Verbrauchssteuern, Beförderungs- und Umsatzsteuern. Oberste Behörde ist hier der Bundesminister der Finanzen. Ihm sind das Bundesministerium der Finanzen, die Oberfinanzdirektion und die Hauptzollämter untergeordnet.
2. Länderfinanzbehörden: zuständig für alle sonstigen Steuern, die nicht kommunal verwaltet werden. Oberste Instanz dieser örtlichen Behörde ist das Landesfinanzministerium, ihm folgen Oberfinanzdirektion und Finanzamt.
Die Oberfinanzdirektion ist gleichzeitig Bundes- und Landesfinanzbehörde. Ihr Leiter wird vom Bund und dem jeweiligen Land gemeinsam ernannt.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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