Bundesministerium der Finanzen

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BMF;

    oberste Bundesbehörde, die für die Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist. Sitz des BMF ist Berlin.

    Das BMF untersteht dem Bundesminister für Finanzen und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, welche das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Dem BMF sind verschiedene Oberbehörden (Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt, Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel u.a.), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter, Bundesforstämter) unterstellt. Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).

    Das Bundesministerium für Finanzen ist in folgende Abteilungen unterteilt:

    Z - Zentralabteilung

    E - Europaabteilung

    I. - Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik

    II. - Bundeshaushalt

    III. - Zölle und Verbrauchssteuern

    IV. - Besitz und Verkehrssteuern

    V. - Finanzbeziehungen

    VI. - Bundesliegenschaften

    VII. - Nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik

    VIII. - Privatisierungs- und Beteiligungspolitik.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.