Bundesministerium der Finanzen
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Abk.: BMF;
oberste Bundesbehörde, die für die Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist. Sitz des BMF ist Berlin.
Das BMF untersteht dem Bundesminister für Finanzen und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, welche das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Dem BMF sind verschiedene Oberbehörden (Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt, Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel u.a.), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter, Bundesforstämter) unterstellt. Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).
Das Bundesministerium für Finanzen ist in folgende Abteilungen unterteilt:
Z - Zentralabteilung
E - Europaabteilung
I. - Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik
II. - Bundeshaushalt
III. - Zölle und Verbrauchssteuern
IV. - Besitz und Verkehrssteuern
V. - Finanzbeziehungen
VI. - Bundesliegenschaften
VII. - Nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik
VIII. - Privatisierungs- und Beteiligungspolitik.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |