Finanzamt

    Aus WISSEN-digital.de

    Teil der Finanzverwaltung. Gehört zu den Landesfinanzbehörden; zuständig für den ordnungsgemäßen Eingang der Steuern in Bezug auf Höhe und Frist, für die Vermögensverwaltung öffentlicher Einrichtungen und für den Einzug von Strafen, Beiträgen und Gebühren verschiedener Art. Die Finanzämter sind örtliche Behörden und sind der Oberfinanzdirektion unterstellt. Die oberste Landesfinanzbehörde ist das Landesfinanzministerium.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.