Verlobung

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    das gegenseitige Versprechen von Mann und Frau, die Ehe miteinander einzugehen; nach herrschender Meinung ein Vertrag, auf den die allgemeinen Vorschriften für Rechtsgeschäfte anwendbar sind; die Auflösung der Verlobung ohne Vorliegen eines anerkennungswürdigen Grundes verpflichtet gegenüber dem Partner zu Schadensersatz (vgl. § 1298 Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Schadensersatzpflicht hat auch derjenige, der schuldhaft den Partner zum Rücktritt veranlasst hat (vgl. § 1299 BGB). Jeder Verlobte kann außerdem die Herausgabe der Geschenke zum Zeichen der Verlobung vom anderen herausverlangen (vgl. § 1301 Satz 1 BGB).

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.