Verlobung
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das gegenseitige Versprechen von Mann und Frau, die Ehe miteinander einzugehen; nach herrschender Meinung ein Vertrag, auf den die allgemeinen Vorschriften für Rechtsgeschäfte anwendbar sind; die Auflösung der Verlobung ohne Vorliegen eines anerkennungswürdigen Grundes verpflichtet gegenüber dem Partner zu Schadensersatz (vgl. § 1298 Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Schadensersatzpflicht hat auch derjenige, der schuldhaft den Partner zum Rücktritt veranlasst hat (vgl. § 1299 BGB). Jeder Verlobte kann außerdem die Herausgabe der Geschenke zum Zeichen der Verlobung vom anderen herausverlangen (vgl. § 1301 Satz 1 BGB).
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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