Staatsstreich
Aus WISSEN-digital.de
durch Träger der Staatsgewalt oder anderer hoher staatlicher Funktionen (meist im Militär) durchgeführter überraschender, vielfach gewaltsamer Umsturz, mit dem Ziel der Errichtung eines neuen Staatswesens mit neuer oder ohne Verfassung. Der Staatsstreich kann auch von Teilen der Regierung selbst ausgehen, um z.B. die Position der Exekutive gegenüber der Legislative zu stärken. Vergleiche auch Putsch.
Kalenderblatt - 15. Januar
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1951 | Bundeskanzler Konrad Adenauer erklärt eine deutsche Wiedervereinigung nur in Freiheit für möglich. |
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