Kommanditist
Aus WISSEN-digital.de
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär im Konkursfall nur mit seiner Einlage haftet. Der Kommanditist hat bei der Geschäftsführung lediglich Kontrollrechte, also kein Mitbestimmungsrecht. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär nötig.
Kalenderblatt - 15. September
1812 | Die Russen legen nach dem Einmarsch Napoleons I. in der Hauptstadt Moskau Feuer und vernichten so Napoleons Winterquartier. |
1879 | Die Nationalhymne El Salvadors, "A la Patria" ("Dem Vaterland"), wird im Nationalpalast zur Aufführung gebracht. |
1919 | Die erste republikanische bayerische Verfassung tritt in Kraft. |