Drohung

    Aus WISSEN-digital.de

    im Strafrecht im Allgemeinen die Ankündigung eines Übels, das bestimmt und geeignet ist, die Willensfreiheit des Bedrohten zu beschränken und dessen Entschließung zu beeinflussen. Zum Beispiel ist Drohung unter anderem Tatbestandsmerkmal von Nötigung, Erpressung, Raub.

    Im Bürgerlichen Recht berechtigt der Tatbestand der widerrechtlichen Drohung (§ 123 Absatz 1 BGB) zur Anfechtung einer Willenserklärung.

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.