Nötigung
Aus WISSEN-digital.de
§ 240 Strafgesetzbuch, strafrechtlich jede unzulässige Beeinflussung der Willens- und Entschlussfreiheit eines anderen durch Drohung oder Gewaltanwendung, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen; sie ist eine Straftat gegen die persönliche Freiheit und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Nötigung wird von spezielleren Vorschriften verdrängt, deren Grundtatbestand eine Nötigung voraussetzt (z.B. Freiheitsberaubung).
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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