Aktiva

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens werden in der Bilanz auf die Aktivseite geschrieben und als Aktiva bezeichnet (linke Seite der Bilanz). Sie ist unterteilt in Anlagevermögen (Sachanlagen und Finanzanlagen), das Umlaufvermögen (mit den wesentlichen Positionen Warenbestand, Forderungen und Kasse), sowie aktive Abgrenzungsposten. Die Aktivseite dokumentiert also, wie das Kapital eines Unternehmens eingesetzt (investiert) wurde. Hierbei gibt es im HGB genaue Vorschriften, welche Vermögensgegenstände bilanziert werden dürfen, welche nicht und wie sie zu bewerten sind. Die Aktivseite wird auch als Mittelverwendung bezeichnet.

    Ggs. zu: Passiva

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.