Wahlkapitulationen
Aus WISSEN-digital.de
vor der Wahl gegebene Zusagen, die der zu Wählende vor Antritt seines Amtes beschwören oder urkundlich bezeugen musste.
Zunächst im Mittelalter gelegentlich von Konventen und Domkapiteln bei der Wahl von Bischöfen und Äbten angewandt, auch bei Papstwahlen. Viele Königswahlen des Mittelalters wurden von bestimmten Zusagen für die Zeit nach der Wahl abhängig gemacht. Als eigentliche Wahlkapitulation bezeichnete man die seit 1519 durch die Kurfürsten vor der Kaiserwahl gestellten Bedingungen, die später zu Teilen der Reichsverfassung wurden.
Kalenderblatt - 13. Juni
1870 | Die Unfehlbarkeit des Papstes wird auf dem 1. Vatikanischen Konzil als Dogma verkündet. |
1878 | Der Berliner Kongress wird eröffnet, auf dem der Balkankonflikt geklärt werden soll. |
1975 | Iran und Irak unterzeichnen ein Grenzabkommen, das einen jahrzehntelangen Streit zwischen den beiden Ländern beenden soll. |
Magazin
- Technisch-praktische Werbegeschenke: Möglichkeiten und Ideen für Unternehmen
- Halloween und andere Kostümfeste: Diese sind die bekanntesten weltweit
- Famulatur im Ausland: Geht das?
- Buchhaltung und Lohnabrechnung digital erledigen
- Die Wissenschaft hinter CBD-Öl: Ein tieferer Einblick in die biologische Funktionsweise und das therapeutische Potenzial