Vatikanisches Konzil

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    auch: Vatikanum;

    die zwei nach ihrem Tagungsort, dem Vatikan, benannten, dort abgehaltenen Konzile der römisch-katholischen Kirche.

    I. Vatikanisches Konzil

    1869/70; unter Papst Pius IX. 1869 in Rom eröffnet, im Mittelpunkt der Beratungen die päpstliche Unfehlbarkeit bei der Definition von Glaubens- und Sittenlehren; Beratungen in 14 Generalkongregationen und 22 Sitzungen; Ablehnung durch eine Minderheit (die die Verkündung angesichts der gespannten kirchenpolitischen Lage für noch nicht opportun hielt oder grundsätzlich ablehnte); die Minderheit enthielt sich im Einverständnis mit dem Papst der Stimme und blieb der Abstimmung fern; außerdem Konstitution über den katholischen Glauben und Verwerfung von Irrlehren und Absage an den Gallikanismus durch Festlegung der höchsten Jurisdiktionsgewalt des Papstes in der Kirche;

    Das Konzil wurde gleichzeitig Anlass zur Abtrennung der Altkatholischen Kirche 1871 (Ablehnung der Konzilsbeschlüsse) und beeinflusste die kirchenpolitischen Kämpfe in Österreich und Preußen (Kulturkampf).

    II. Vatikanisches Konzil

    1962-65 in der Peterskirche in Rom; Ankündigung 1959 durch Papst Johannes XXIII., nach seinem Tod 1963 von Paul VI. weitergeführt; Ziel: innere Erneuerung der Kirche und ihre Öffnung für moderne Zeitströmungen; konkrete Ergebnisse bildeten die Reform der katholischen Liturgie, der Bedeutungszuwachs der nationalen Bischofskonferenzen und die Hinwendung des Katholizismus zu anderen Religionsgemeinschaften und den anderen christlichen Kirchen (Ökumenismus).