Wirtschaftsunion

    Aus WISSEN-digital.de

    Vereinigung von zwei oder mehreren Staaten zu einem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet. Sie beinhaltet einen freien Austausch von Arbeitskräften, Kapital und Waren durch Beseitigung sämtlicher Zölle und sonstiger Handelshemmnisse, einen gemeinsamen Außentarif gegenüber Drittländern sowie eine Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik mit gleicher Zielrichtung.

    Eine weitergehende Integrationsstufe von Volkswirtschaften ist die Wirtschafts- und Währungsunion, die zusätzlich aus einer Vereinheitlichung der Währung durch einen festen Wechselkurs oder eine neue Währungseinheit besteht.

    Im Vertrag von Maastricht beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft 1992 eine Weiterentwicklung der EG zur Europäischen Union und damit zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Zum 1. Januar 1993 trat der einheitliche Binnenmarkt in Kraft. Die Wirtschafts- und Währungsunion startete zum 1. Januar 1999 mit elf Ländern (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien; 2001 folgte Griechenland), die die Stabilitätskriterien erfüllten, unter anderem im Jahr 1997 eine Preissteigerungsrate von höchstens 2,7 % und ein Haushaltsdefizit von höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Euro als gemeinsame Währung eingeführt und die währungspolitische Hoheit ging auf die Europäische Zentralbank über.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.