Seerecht
Aus WISSEN-digital.de
Gesetzeswerk zur Regelung der Schifffahrt und Fischerei auf hoher See; umfasst "privates Seerecht" zur Klärung aller Streitfragen zwischen den beteiligten Parteien (Reeder, Schiffer, Besatzung, Passagiere und Frachtgebern) und "öffentliches Seerecht" zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff, Schiffsrouten und Seeleuten (Seepolizei).
Im "internationalen öffentlichen Seerecht" werden auf der Grundlage der von Hugo Grotius proklamierten "Freiheit der Meere" internationale Vereinbarungen geregelt (Seevölkerrecht, innerstaatliches Verfassungs- und Verwaltungsrecht und Seehandelsrecht).
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |