Seerecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Gesetzeswerk zur Regelung der Schifffahrt und Fischerei auf hoher See; umfasst "privates Seerecht" zur Klärung aller Streitfragen zwischen den beteiligten Parteien (Reeder, Schiffer, Besatzung, Passagiere und Frachtgebern) und "öffentliches Seerecht" zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff, Schiffsrouten und Seeleuten (Seepolizei).

    Im "internationalen öffentlichen Seerecht" werden auf der Grundlage der von Hugo Grotius proklamierten "Freiheit der Meere" internationale Vereinbarungen geregelt (Seevölkerrecht, innerstaatliches Verfassungs- und Verwaltungsrecht und Seehandelsrecht).