Kriegsrecht
Aus WISSEN-digital.de
- völkerrechtliche Normen über die Kriegführung, besonders zur Vermeidung unnötiger Grausamkeiten, z.B. Verbot bakteriologischer Waffen, Plünderungen, Geiselnahme. Quellen: Genfer Konventionen, Haager Abkommen.
- im Kriegsfall geltende innerstaatliche Rechtsnormen, darunter auch die verschärften Strafbestimmungen und das beschleunigte Verfahren gegenüber während des Kriegszustandes begangener militärischer Vergehen (Standrecht). Einschränkung von Grundrechten wie Pressefreiheit und Freizügigkeit; Zwangswirtschaft.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |