Kriegsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. völkerrechtliche Normen über die Kriegführung, besonders zur Vermeidung unnötiger Grausamkeiten, z.B. Verbot bakteriologischer Waffen, Plünderungen, Geiselnahme. Quellen: Genfer Konventionen, Haager Abkommen.
    2. im Kriegsfall geltende innerstaatliche Rechtsnormen, darunter auch die verschärften Strafbestimmungen und das beschleunigte Verfahren gegenüber während des Kriegszustandes begangener militärischer Vergehen (Standrecht). Einschränkung von Grundrechten wie Pressefreiheit und Freizügigkeit; Zwangswirtschaft.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
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    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.