Frieden

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    Im engeren Sinne wird unter Frieden die Beendigung eines Krieges oder Kriegszustandes durch einen Vertrag, dem die beteiligten Staaten zustimmen, verstanden. Im weiteren Sinne ist Frieden ein Gesellschaftszustand, in dem politische und gesellschaftliche Gegensätze nicht durch Gewalt gelöst werden und soziale Gerechtigkeit herrscht. Diese Definition entstammt aus der Neuzeit. In der Vergangenheit aber wurde Frieden anders definiert:

    Das Alte Testament verstand unter Frieden die intakte Gemeinschaft als göttliches Geschenk; im Neuen Testament war die Verkündigung des Friedens identisch mit der Heilsbotschaft. Theologie und Kirchen haben dennoch unterschieden zwischen dem weltlichen Bereich, in dem nach Augustinus der Frieden notfalls auch mit einem "gerechten Kriege" (bellum iustum) gesichert werden kann, und dem ewigen Friedensreich.

    Im Mittelalter war das Recht Ausdruck des Friedens ("Pax et Justitia"), die Herrschaftsinstanzen Träger der Rechts- und Friedensidee; im Ewigen Landfrieden (1495) und im Augsburger Religionsfrieden (1555) stand die Vorstellung eines einheitlichen, weltumspannenden Reiches im Vordergrund, in dem geistliche und weltliche Gewalt (Papst und Kaiser) gemeinsam den Frieden wahrten.

    Zur Zeit der Renaissance und des Humanismus wurden Prinzipien einer rechtlich verfassten Friedensordnung entworfen und der Krieg als naturwidrig bezeichnet; erste Impulse für ein modernes Völkerrecht und einen neuzeitlichen Pazifismus wurden gegeben (Mennoniten, Quäker, Baptisten).

    Diese Ideen wurden verstärkt in der Zeit der Aufklärung. 1713 veröffentlichte der Abbé de Saint-Pierre einen Weltfriedensplan, er forderte eine Föderation europäischer Staaten. 1795 postulierte Immanuel Kant eine sittliche Friedenspflicht, nach der ein Krieg auch als letztes Mittel auszuschließen ist. Im Gefolge der entstehenden Industriegesellschaft, der Befreiungskriege und des Nationalismus der europäischen Völker verloren die bisherigen Friedensideen an gesellschaftlicher Wirkung.

    Erst die Kriege in der Neuzeit mit hoher Zerstörungswirkung haben die Friedensforderung wieder verstärkt. Bertha von Suttners Roman "Die Waffen nieder!" (1888) stand für den Beginn der organisierten Friedensbewegung. 1892 wurde die Deutsche Friedensgesellschaft gegründet und 1899 fand die Haager Friedenskonferenz statt. Die Gründung des Völkerbundes 1920 in Paris geht auf die Ideen Kants zurück, sowie auch die UN (1945).

    Diese Entwicklung half, trotz Ersten und Zweiten Weltkriegs, das Völkerrecht durch Kriegs- und Gewaltverbot weiterzuentwickeln. Im nuklearen Zeitalter ist die Friedenssicherung zur Überlebensbedingung der Menschheit geworden.

    Das staatliche Gewaltmonopol ist seit dem 19. Jh. eine Voraussetzung für den inneren Frieden. Der Einzelne verzichtet auf Gewaltausübung und stellt sich unter den staatlichen Schutz von Leib, Leben und Eigentum. Im staatlichen Schutz des Privateigentums liegt aber die Möglichkeit für den Eigentümer, Herrschaft über andere auszuüben, ein Grund für soziale und Klassenkonflikte der Industriegesellschaften. Im Sozialstaat des 20. Jh.s sind im Interesse des inneren Friedens deshalb Eingriffe in die durch Eigentum bedingte Herrschaft möglich. Gesellschaftliche Konflikte werden rechtlich und mit dem Ziel der Konsensbildung normiert.

    Kalenderblatt - 19. April

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