1902 von F. Jesser geprägte Bezeichnung für die deutsche Bevölkerung in Böhmen und Mähren. 1938 erzwang Hitler mit Hilfe der nationalistischen Sudetendeutschen Partei (SdP)unter der Führung von Konrad Henlein die Abtretung der mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete an das Deutsche Reich. Ohne Beteiligung der Regierung der Tschechoslowakei wurde durch das Münchner Abkommen die Eingliederung der sudetendeuschen Gebiete ins Deutsche Reich besiegelt. Seit 1945 wieder tschechoslowakisches Staatsgebiet. Auf Grundlage der Beneš-Dekrete und des Potsdamer-Abkommens 1945/46 wurde die deutsche Volksgruppe unter Staatspräsident Beneš fast vollständig aus der Tschechoslowakei vertrieben. Die Sudetendeutschen wurden als Gruppe für die Verbrechen der Nationalsozialisten verantwortlich gemacht. Hinsichtlich der Rückerstattungs- und Vermögensfrage haben weder der Deutsch-Tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag 1992 noch die Deutsch-Tschechische Erklärung 1997 eine endgültige Klärung erbracht. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft (und seit 2002 auch die deutsche Bundesregierung) fordert weiterhin ein Heimat- und Rückkehrrecht für alle Vertriebenen und die Rücknahme der Beneš-Dekrete. Die deutsch-tschechischen Beziehungen bleiben trotz einer allgemeinen Klimaverbesserung in den letzten Jahren grundsätzlich gespannt.